Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 08.01.2008 - 11 o 8426/05 - Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung
Das erkennende Gericht setzt in konsequenter Weise die Beweislastumkehr für den Kausalitätsnachweis zwischen dem Behandlungsfehler und dem Primärschaden, die dem Patienten bei der „unterlassenen Befunderhebung“ zu Gute kommt, um (in Anlehnung an die Entscheidung des BGH, abgedruckt in NJW 2004, 2011, 2013). Danach tritt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten ein, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde.
Nachzulesen in: MedR 2009, 226 ff.
Nachzulesen in: MedR 2009, 226 ff.
